Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 8

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
15.07.1999 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
WOZ
Chrsitine Luchsinger
Roger Monnerat
Arbeitsgesetz
Gesundheitsschutz
Volltext
Zulagen

Der Gewerkschaftsbund lehnt die Verordnungen zum Arbeitsgesetz ab. Freipass für ArbeitgeberInnen. WOZ: Anlass für das zweite Referendum gegen das neue Arbeitsgesetz war 1998 unter anderem eine missverständliche  Formulierung.  Es war nicht klar, ob der Wegfall des Zeitzuschlages bei einer 35- oder 36-Stunden-Woche individuell oder betrieblich gilt. Ist  die  Verordnung zum Arbeitsgesetz in diesem Punkt klar? Christine Luchsinger: Die Verordnung zum neuen Arbeitsgesetz regelt den Vier- oder Fünftage-schichtbetrieb à 9 beziehungsweise 7 Stunden unmissverständlich: der Zeitzuschlag entfällt nur, wenn es sich um betriebliche Regelungen handelt. Hier hält sich die Regelung an die Definitionen aus den Materialien und an unsere Interpretation. Gegen Treu und Glauben verstösst die Verordnung allerdings bei der Regelung der Viertagewoche bei Neunstundenschichten, indem die Pausen nicht mitgerechnet werden und die Arbeitszeit unter der Hand auf 38 Stunden verlängert wurde. (...). Roger Monnerat.

WOZ, 15.7.1999.
Personen > Luchsinger Christine. Arbeitsgesetz. 15.7.1999.doc.

Luchsinger Christine. Arbeitsgesetz. 15.7.1999.pdf

18.05.1998 BS Kanton
FR Kanton
Genf
VD Kanton
GDP
Gewerkschaftsbund
Personen
Dominik Hunger
Chrsitine Luchsinger
Heinz Thommen
Christian Tirefort
Arbeitsgesetz
Nachtarbeit
Volltext
Zulagen

Ein „defensives Ja“ zum Arbeitsgesetz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund will mit allen Mitteln ein Referendum gegen die Revision des Arbeitsgesetzes verhindern. Der Verdacht kommt auf, dass es ihm um den Platz am Tisch der Mächtigen, sprich Arbeitgeber und bürgerliche Parteien, gehen könnte. Vom Kampf auf alle Fälle hält die Zentrale wenig. Der hehre Bannstrahl kam sozusagen ex cathedra: Am Tag nachdem die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes - wie von seinen Oberen beantragt - mit 81 zu 16 Summen beschlossen hatte, kein Referendum gegen die erneute Revision des Arbeitsgesetzes zu ergreifen und auch keines unter keinen Umständen eines zu unterstützen, liess sich der Pressedienst des Gewerkschaftsdachverbands ganz schön paternalistisch vernehmen: Man hoffe jetzt, hiess es dort, dass jetzt endlich alle Beteiligten die Linie des SGB mittrügen, den demokratisch gefällten Entscheid akzeptierten und auf das Referendum verzichteten. (...).
Dominik Hunger, Basel

Helvetische Typographia, 18.5.1998.
GDP > Arbeitsgesetz. 18.5.1998.doc,

Ganzer Text

20.04.1998 Schweiz
GDP
Personen
SGB
WOZ
Christoph Lips
Chrsitine Luchsinger
Roger Monnerat
Arbeitsgesetz
Arbeitszeit
Referendum
Überzeit

Arbeitsgesetzrevision. Frauen werden übers Ohr gehauen - die Männer auch! Das neue Arbeitsgesetz würde auch Teilzeitarbeitenden bei Nachtarbeit ab 24 Uhr eine 10-Prozent-Zeitgutschrift garantieren, meint Roger Monnerat in der „WOZ“ vom 2. April 1998. Offen gestanden, würde ich ihm nur schon deshalb gerne beipflichten, weil mir die Mühsal des Referendumskampfs gegen dieses verflixte Arbeitsgesetz erspart bliebe... Leider kann ich ihm nicht beipflichten, weil zu viele Fakten dagegen sprechen. Eine Feststellung ist mit erdrückender Wahrscheinlichkeit nicht übertrieben: Die Gewerkschaftsverantwortlichen  haben bei der Ausgestaltung des Arbeitsgesetzes zu keinem Zeitpunkt wirklich aufgepasst. Und ob sie bei den Verhandlungen realexistierende Arbeitsverhältnisse vor Augen hatten, darf auch nicht unbedingt mit Ja beantwortet werden. (...). Christoph Lips, Vorstand GDP Zürich.

Helvetische Typographia, 20.4.1998.
Personen > Lips Christoph. Arbeitsgesetz. 20.4.1998.doc.

Ganzer Text

19.03.1998 Schweiz
GDP
Personen
SGB
WOZ
Chrsitine Luchsinger
Heinz Roland
Arbeitsgesetz
Referendum
Volltext

SGB steht hinter dem neuen Arbeitsgesetz. Nicht nur verhindern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt den Entwurf zum neuen Arbeitsgesetz. An der Basis regt sich Widerstand. Ein Referendum scheint unausweichlich. Interview: Heinz Roland. WOZ: In der letzten WOZ hat Christoph Lips von der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) ein Referendum gegen das revidierte und vom Parlament inzwischen gutgeheissene Arbeitsgesetz gefordert. Gegenüber der ersten Revision von 1996, die vom Volk deutlich abgelehnt wurde, bringe die neue Vorlage lediglich „ein paar kosmetische, wenn nicht gar heimtückische Verbesserungen“, schreibt Lips und bezeichnet die Haltung des Gewerkschaftsbundes als „Skandal“. Was hat den SGB dazu bewogen, sich vorbehaltlos hinter die Gesetzesrevision zu stellen? (...). Interview. Mit Foto von Christine Luchsinger. Heinz Roland.

WOZ, 19.3.1998.
SGB > Arbeitsgesetzrevision. WOZ 19.3.1998.doc.

Arbeitsgesetzrevision. WOZ 19.3.1998.pdf

10.01.1996 Schweiz
Personen
Referendum
Chrsitine Luchsinger
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
Referendum gegen die Ausdehnung von Sonntags- und Nachtarbeit. Trotz eines eindrücklichen Appells von Bundesrat Delamuraz war auch der neue Nationalrat am ersten Sesssionstag nicht bereit, den obligatorischen Zeitzuschlag für Nacht- und Sonntagsarbeit im revidierten Arbeitsgesetz zu verankern. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass das Parlament ein Arbeitsgesetz will, das einseitig die Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt. Der SGB wird das Referendum ergreifen. Christine Luchsinger. Helvetische Typograhia 10.1.1996
15.12.1995 Schweiz
Nachtarbeit
Personen
Sonntagsarbeit
Chrsitine Luchsinger
Referendum
Referendum gegen die Ausdehnung von Sonntags- und Nachtarbeit. Scherbenhaufen zum Auftakt der neuen Legislaturperiode. Trotz eines eindrücklichen Appels von Bundesrat Delamuraz war auch der neue Nationalrat am ersten Sessionstag nicht bereit, den obligatorischen Zeitzuschlag für Nacht- und Sonntagasarbeit im reviidierten Arbeitsgesetz zu verankern. Christine Luchsinger. OeD 15.12.1995
15.12.1995 Schweiz
Personen
Referendum
SGB
Chrsitine Luchsinger
Nachtarbeit
Referendum
Sonntagsarbeit
Volltext

Scherbenhaufen zum Auftakt der neuen Legislaturperiode. Referendum gegen die Ausdehnung von Sonntags- und Nachtarbeit. Trotz eines eindrücklichen Appells von Bundesrat Delamurax war auch der neue Nationalrat am ersten Sessionstag nicht bereit, den obligatorischen Zeitzuschlag für Nacht- und Sonntagsarbeit im revidierten Arbeitsgesetz zu verankern. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass das Parlament ein Arbeitsgesetz will, das einseitig die Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird das Referendum ergreifen. (...). Christine Luchsinger.

Der öffentliche Dienst, 15.12.1995.
SGB > Nachtarbeit. Referendum. 15.12.1995,doc.

Nachtarbeit. Referendum. 15.12.1995.pdf

28.03.1995 Schweiz
Frauen
GBI
Personen
SGB
Anna Luisa Ferro Mäder
Chrsitine Luchsinger
Arbeitsgesetz
Gesundheitsschutz
Nachtarbeit
Volltext

Nachtarbeit: Wer Kinder hat, soll einen obligatorischen Zeitbonus bekommen. Der CVP-Kompromiss. Die erste Debatte über das Arbeitsgesetz ist vorbei. Der Nationalrat stimmte einem Kompromiss zu, der einen obligatorischen Zeitbonus nur für Nachtarbeitende mit Familienpflichten vorsieht. Die Revision muss nun noch in den Ständerat. Anna Luisa Ferro Mäder sprach mit Christine Luchsinger, im Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) verantwortlich für Fragen des Gesundheitsschutzes. Bleibt es bei der Nationalratsvariante, erhalten - im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage – nur Nachtarbeitende obligatorisch einen Zeitzuschlag von 10 Prozent, wenn sie Familienpflichten mit Kindern unter 15 Jahren haben. Der im letzten Moment von der CVP eingebrachte Kompromiss wollte verhindern, dass die gesetzliche Pflicht, einen Zeitbonus zu gewähren, auf Druck der Rechten und der Arbeitgeber völlig ausser Abschied und Traktanden fällt. Zwar hatte diese Seite nichts dagegen, die Schichtarbeit gesetzlich zu flexibilisieren und die „Tages“-Arbeit von 6 bis 23 Uhr auf 17 Stunden auszudehnen - die Frage der Zeitkompensation jedoch sei Sache der Sozialpartner und der Verträge. (...).

Neue Gewerkschaft, 28.3.1995.
Personen > Luchsinger Christine. Nachtarbeit. 28.3.1995.doc.

Luchsinger Christine. Nachtarbeit. 28.3.1995.pdf

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